KFZ-Versicherung – darf gegen den Willen des Kunden zahlen
Verunfallt ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug, muss er sich die Zahlung seiner Versicherung an den Unfallgegner gefallen lassen auch wenn er sich wegen des Erhaltes seines Schadensfreiheitsrabatts dagegen wehrt und für unschuldig hält. So entschied jetzt das Amtsgericht Wiesbaden (AZ: 30C 478/11)
Nach Ansicht des Gerichts müssen Autofahrer sich damit abfinden, dass ihre KFZ-Haftpflichtversicherung nach einem Unfall die Schadensregulierung selbst in die Hand nimmt und auch gegen den Willen des Versicherungsnehmers zahlt.
Das Gericht wies damit die Klage eines Fahrzeughalters gegen seine KFZ_Haftpflichtversicherung ab. Die Versicherung hatten nach einem Unfall den Schaden des Unfallgegners in Höhe von 1500 Euro reguliert. Der Kläger war der Meinung, die Versicherung dürfte ihm keinesfalls hinsichtlich des Schadensfreiheitsrabatts zurückstufen. Das Amtsgericht sah die Sache aber anders.
Quelle MAZ vom 30.05.2012