Versicherung: Schlaglöcher
Vollkaskoversicherung zahlt in der Regel
Ist das Fahrzeug vollkaskoversichert, sind Schlagloch-Schäden in der Regel abgedeckt. Von Nachteil ist jedoch, dass dann eine Prämienerhöhung in Kauf genommen werden muss. Dies sollte man im Vorfeld abwägen – abhängig von der Höhe der Schadenssumme.
Quelle: auto.de, ADAC, AvD
Stand Februar 2011
Wer zahlt bei Schäden am Auto?
Das aktuelle Tauwetter bringt die negativen Seiten des Dauerfrostes der letzten Wochen in Form von zahlreichen Schlaglöchern zum Vorschein. Diese sind nicht nur Gift für Fahrwerk, Radaufhängung und Reifen, sie können auch zu Unfällen führen. Doch wer zahlt im Falle eines Schadens?
So entsteht ein Schlagloch
Bei häufigem Wechsel von Frost und Tauwetter dringt Wasser in den Straßenoberbau vorgeschädigter Straßen ein. Gefriert das Wasser, entstehen Ausbrüche an der Oberfläche – das sogenannte „Schlagloch“ entsteht. Aufgrund knapper finanzieller Mittel werden zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit aber häufig nur Schilder aufgestellt.
Uneinheitliche Rechtsprechung
Laut ADAC ist die Rechtsprechung sehr uneinheitlich, wenn es darum geht, wie weit die Eigenverantwortung des Autofahrers geht und wann eine Verkehrssicherungspflichtverletzung durch den Straßenbaulastträger vorliegt. Häufig wird es als ausreichend erachtet, auf die Gefahrenstelle durch eine Beschilderung oder Geschwindigkeitsbeschränkung hinzuweisen, um den Verkehrssicherungspflichten zu genügen.
Es gibt kein Grundrecht auf sichere Straßen
Generell gilt: Ein Grundrecht auf sichere Straßen haben Verkehrsteilnehmer nicht. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss jeder die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs nicht nur an die persönlichen Fähigkeiten, sondern auch an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse anpassen.
Schlagloch bei Behörde melden
Wer ein größeres Schlagloch entdeckt, sollte dies unverzüglich der Straßenbehörde oder dem Ordnungsamt mitteilen. Die Verantwortlichen können dann eine Reparatur veranlassen oder zumindest ein Warnschild aufstellen.
Schäden dokumentieren und Zeugen hinzuziehen
Um nicht später mit leeren Händen dazu stehen, ist es deshalb wichtig, den Straßenzustand und den Schaden mit Fotos zu dokumentieren und die Polizei zu informieren. Adressen und Telefonnummern von Zeugen sollten gleich notiert werden.
Kein genereller Anspruch auf Schadenersatz
Ob der beschädigte Auspuff oder eine eingedrückte Alufelge dann auf Kosten der Öffentlichen Hand repariert oder ersetzt wird, wird sich zeigen. Es gibt keinen generellen Anspruch. Der AvD rät jedoch, es zunächst zu probieren.