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Versicherung: Sturmschaden

Publiziert am: 09.05.2015 Kategorie: Allgemein

Wer ersetzt Schäden am Auto?
sturmschadenLaut Versicherungsbedingungen ist ein Sturm erst dann gegeben, wenn es sich um „eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8“ handelt! Das sind mehr als 62 km/h.
Durch die Kaskoversicherungen werden alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos abgedeckt. Wird das Fahrzeug beispielsweise durch umher fliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens.

Die Teilkaskoversicherung greift erst ab Windstärke 8.

Ob der Sturm so stark war, weist der Deutsche Wetterdienst nach.

Für mittelbare Sturmschäden kommt die Teilkasko aber nicht auf; hier bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt Schäden, auch am eigenen Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden entstanden sind: Wenn beispielsweise ein unachtsamer Fahrer mit einem Wagen kollidiert, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt ist.

Tipp: Schäden mit einer Kamera dokumentieren und schnellstmöglich der Versicherung melden!

Wenn Sturmschäden durch Fahrlässigkeit entstehen, also durch offene Fenster oder ähnliches, zahlen die Versicherungen nicht.

Haftpflicht: Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, gehen bei einem Sturmschaden am Auto leer aus.

Quelle: auto.de, ADAC   

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