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Warnwestenpflicht

Publiziert am: 09.05.2015 Kategorie: Allgemein

Neben Winterreifen, Schneeketten und Licht eines Fahrzeugs gibt es noch weitere Aspekte, welche die Sicherheit im Straßenverkehr an den kalten Tagen im Jahr gewährleisten. Dazu gehört auch die Warnweste.
Hier können Sie sich zu der entsprechenden Rechtslage zur Warnwestenpflicht informieren:

Warnwestenpflicht – Was ist das?
Sie sind federleicht und passen in jedes Handschuhfach – im Pannenfall können sie Leben retten. Die Rede ist von Warnwesten.

In einigen Ländern Europas ist das Mitführen von Warnwesten in Kraftfahrzeugen gesetzlich festgelegt. Weiterhin ist nicht allein das Mitführen der Westen, sondern ebenso das Tragen dergleichen bei Unfällen oder Pannen auf Autobahnen/Landstraßen Pflicht, um etwa das sichere Aufstellen von Warndreiecken zu gewährleisten.

Bei Ignorieren der Warnwestenpflicht drohen diverse Strafen, die sich von Land zu Land unterscheiden. Eine einheitliche Regelung gibt es hier noch nicht.

Eine weitere Vorgabe der Warnwestenpflicht ist die unterschiedliche Farbgebung der Westen. So tragen Fahrer und Beifahrer in Europa die unterschiedlichen Farben gelb, orange und rot. Ebenso sind die Westen mit dem Kontrollzeichen EN 471 versehen.

Sinn und Zweck der Warnwesten-Vorschrift ist der Schutz und die Sicherung derjenigen Person, die das Warndreieck aufstellt.

Warnwestenpflicht – In welchen Ländern Europas mit welchen Strafen?

Deutschland:
Hier besteht eine durch die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften geregelte Mitfuhr und Tragepflicht für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge.
Bei Privatfahrzeugen ist der Fahrer von dieser Pflicht ausgenommen.

Belgien:
Seit dem 1. Februar 2007 müssen Autofahrer in Belgien nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn bzw. auf einer Kraftfahrstraße beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen. Beifahrer sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, doch wird das Nichttragen einer Weste im Ernstfall mit einer Geldstrafe von mindestens 50 € (bis zu 1.350€) geahndet.

Italien:
Bereits seit April 2004 müssen in Italien Autofahrer eine rote, gelbe oder orangefarbene Warnweste tragen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften, z.B. bei einer Panne oder einem Unfall, ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Bei Nichttragen droht eine Geldstrafe von 36 €

Kroatien:
Auch hier gilt für alle Auto- und Motorradfahrer die Warnwestenpflicht, wenn diese außerhalb einer geschlossenen Ortschaft das Fahrzeug verlassen sollten, doch gibt es in Kroatien derzeit keine Strafen für Zuwiderhandlungen.

Norwegen:
Seit 1. März 2007 müssen Fahrer auch in Norwegen zugelassenen Kraftfahrzeugen und Motorrädern Warnwesten tragen, um sich und Andere besser schützen zu können. Strafen gibt es in Norwegen nicht, lediglich Verwarnungen.

Österreich:
Die Lenker aller mehrspurigen Kraftfahrzeuge müssen seit 1. Mai 2005 eine vom Fahrersitz leicht erreichbare Warnweste mitführen und diese auch tragen, wenn sie außerhalb von Ortsgebieten ein Warndreieck aufstellen oder wenn sie auf Autobahnen oder Autostraßen das Fahrzeug wegen einer Panne oder ähnlichem außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern abstellen. Bei Nichteinhaltung ist eine Geldstrafe ab 14 € fällig

Portugal:
Seit Anfang 2005 ist es in Portugal vorgeschrieben, eine Warnweste mitzuführen und im Bedarfsfall zu tragen. Für das Nichtmitführen dieser ist eine Geldbuße von 60 bis 300 Euro, für das Nichttragen 120 bis 600 Euro fällig. Laut Anordnung der portugiesischen Straßenverkehrsbehörde DGV vom August 2005 betrifft die Warnwestenpflicht allerdings nur Fahrer von Fahrzeugen, die auf ein portugiesisches Kennzeichen zugelassen sind. (z.B. Mietwagen ) Ebenfalls nicht betroffen von dieser Verpflichtung sind Fahrer von Motorrädern und Trikes.

Rumänien:
In Rumänien gilt die Warnwestenpflicht ausschließlich für Fahrer von Kraftfahrzeugen, deren Gewicht über 3,5 Tonnen beträgt. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Bußgeld verhängt.

Slowakei:
Seit 1. November 2006 müssen Auto- und Motorradfahrer eine Warnweste mitführen und diese bei Unfällen oder Platten außerhalb geschlossener Ortschaften anlegen, ansonsten droht eine Geldstrafe von mindestens 50 €.

Spanien:
In Spanien sind die Warnwesten seit dem 24. Juli 2004 nur für Autofahrer vorgeschrieben. Hier drohen Bußgelder bis € 90, allerdings wird nicht das Nichtmitführen, sondern allein das Nichttragen der Westen im Ernstfall bestraft.

Tschechien:
Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines gewerblichen Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen.

Finnland:
Keine Ahndung oder gesetzliche Regelung der Warnwestenpflicht, jedoch wird empfohlen bei Dunkelheit reflektierende Kleidung zu tragen.

Ungarn:
Seit dem 1. Juni 2007 müssen Radfahrer in Ungarn in der Nacht oder bei schlechter Sicht außerhalb von Ortschaften eine Warnweste tragen. Autofahrer sind von dieser Regelung nicht betroffen, doch riskieren Radfahrer bei Verstößen eine geringe Geldstrafe.

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